Rechtsprechung
BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- DFR
Ehegattensplitting
- openjur.de
Art. 3 Abs. 1 GG; §§ 26b, 32a Abs. 1, 26 EStG
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht - Ungleichbehandlung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe im Einkommensteuerrecht ohne sachliche Rechtfertigung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 BVerfGG, § 26 EStG vom 16.04.1997
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht - Ungleichbehandlung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe im Einkommensteuerrecht ohne sachliche Rechtfertigung - eingetragene Lebenspartnerschaft als ... - IWW
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit der Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26, 26b, 32a Abs. 5 EStG zum Ehegattensplitting mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht - Ungleichbehandlung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe im Einkommensteuerrecht ohne sachliche Rechtfertigung - eingetragene Lebenspartnerschaft als ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit der Ungleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern in den Vorschriften der §§ 26 , 26b , 32a Abs. 5 EStG zum Ehegattensplitting mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG
- datenbank.nwb.de
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting verfassungswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (30)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Splitting auch für eingetragene Lebenspartner
- faz.net (Pressebericht, 06.06.2013)
Immer deutlicher für die Gleichstellung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
- lto.de (Kurzinformation)
BVerfG zur Homo-Ehe - Ehegattensplitting gilt auch für Lebenspartnerschaften
- lto.de (Kurzinformation)
Lebenspartner beim Finanzamt - "Herr Ehefrau"
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Ehegattensplitting gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Ehegattensplitting jetzt auch für Homo-Paare
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
BT: Ungleichbehandlung von Lebenspartnerschaften soll beendet werden
- bayrvr.de (Kurzinformation)
Staatsregierung: Gesetzentwurf zur Änderung des Kirchensteuergesetzes (KirchStG) eingebracht
- przytulla.de (Kurzinformation)
Volle Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe: Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig!
- haufe.de (Kurzinformation)
Gleichstellung von Lebenspartnern auch im Lohnsteuerverfahren
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Ehegattensplitting eingetragener Lebenspartner: 12 Jahre rückwirkend Steuervergünstigungen!
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ehegattensplitting eingetragener Lebenspartner: 12 Jahre rückwirkend Steuervergünstigungen!
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ausschluss gleichgeschlechtlicher Ehe vom steuerrechtlichen Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ehegattensplitting gilt auch für die Homo-Ehe. Gleichstellung Homosexueller kommt einen Schritt weiter
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ehegattensplitting eingetragener Lebenspartner: 12 Jahre rückwirkend Steuervergünstigungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gleichberechtigung eingetragener Lebenspartner
- anwalt.de (Kurzinformation)
Lebenspartner - Ungleichbehandlung bei Steuern?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ungleichbehandlung beim Splittingtarif verfassungswidrig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Ehegattensplitting gilt auch für die Homo-Ehe
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig - Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert werden
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Splittingtarif für eingetragene Lebensgemeinschaft?
- steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Eingetragene Lebenspartner: Splittingtarif beantragen und Einspruch einlegen
- cpm-steuerberater.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Steuererklärung von eingetragenen Lebenspartnern
Besprechungen u.ä. (7)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Vom Ehegattensplitting und der Freiheit zur 50er-Jahre-Ehe
- faz.net (Pressekommentar, 06.06.2013)
Ehegattensplitting auch für "Homo-Ehen": Ein revolutionärer Akt
- juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Ehegattensplitting für alle
- lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
Ehegattensplitting für Lebenspartner: "Unser Familienrecht ist nicht mehr zeitgemäß"
- sueddeutsche.de (Pressekommentar)
Ehegattensplitting für Homosexuelle: Das Gericht als Schutzmacht
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaft
- DER BETRIEB (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist verfassungswidrig
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Aktien im Steuerrecht
- Einkünfte aus Aktien nach § 20 EStG
- Aufwendungen des Aktionärs
- Einkommensbesteuerung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Einkommensbesteuerung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
- Einkommensteuertarif
- Veranlagungsarten und Tarif
- Pauschbeträge bei Kapitaleinkünften
- Quellensteuer
- Lohnsteuerverfahren - Überblick
- Überblick zum geltenden Recht
- Kapitalertragsteuer
- Scheidung
- Veranlagungswahlrechte bei der Einkommensteuer
- Unterhaltsaufwendungen
- Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung
- Ehegattenunterhalt
Sonstiges (4)
- lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Lebenspartnerschaften - BVerfG sorgt für Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 27.06.2013)
Nach Gerichtsurteil: Bundestag beschließt Ehegattensplitting für Homo-Paare
- steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Schwule und Lesben sollten gemeinsame Veranlagung wagen
Verfahrensgang
- FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 466/02
- FG Köln, 13.06.2005 - 15 K 284/04
- BFH, 26.01.2006 - III R 51/05
- FG Berlin, 23.02.2006 - 1 K 1512/02
- BFH, 20.07.2006 - III R 8/04
- BFH, 19.10.2006 - III R 29/06
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07
- BFH, 17.10.2013 - III R 29/13
- BFH, 09.01.2014 - III R 30/13
- BFH, 15.01.2014 - III R 28/13
Papierfundstellen
- BVerfGE 133, 377
- NJW 2013, 2257
- NJ 2013, 463
- FamRZ 2013, 1103
- DVBl 2013, 909
- DÖV 2013, 692
Wird zitiert von ... (443) Neu Zitiert selbst (117)
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Die gegen den Richter Di Fabio gerichteten Ablehnungsgesuche der Beschwerdeführer zu II. und III. bedürfen keiner Entscheidung, weil dieser nicht mehr Mitglied des zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden berufenen Senats ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 41).Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 43).
Die Begründung der Ablehnungsgesuche ist offensichtlich ungeeignet, einen Ausschluss des Richters Landau zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 45).
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sowie wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 53; stRspr).
Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 53; stRspr).
Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 54; stRspr).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 110, 412 ; 121, 108 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 54).
a) Im Fall der Ungleichbehandlung von Personengruppen besteht regelmäßig eine strenge Bindung des Gesetzgebers an die Erfordernisse des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; dies gilt auch dann, wenn eine Ungleichbehandlung von Sachverhalten (nur) mittelbar eine Ungleichbehandlung von Personengruppen bewirkt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; 110, 274 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 55).
Eine Norm verletzt danach den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; 110, 274 ; 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 56; stRspr).
b) Die Anforderungen an die Rechtfertigung einer ungleichen Behandlung von Personengruppen sind umso strenger, je mehr sich die zur Unterscheidung führenden personenbezogenen Merkmale den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Merkmalen annähern, das heißt je größer die Gefahr ist, dass eine an sie anknüpfende Ungleichbehandlung zur Diskriminierung einer Minderheit führt (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 97, 169 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 57 ff.).
Dies ist etwa bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 57, …und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 104, beide juris; BVerfGK 12, 169 ;… Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 92 ff.;… Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 12. Aufl. 2012, Art. 3 Rn. 19).
Denn auch wenn der das Differenzierungskriterium für das Wahlrecht bildende Familienstand den Steuerpflichtigen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zugänglich ist, ist doch die Entscheidung des Einzelnen für eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kaum trennbar mit seiner sexuellen Orientierung verbunden (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 63).
Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte eingetragener Lebenspartner regeln, erfassen typischerweise homosexuelle Menschen, während solche, die die Rechte von Ehegatten regeln, typischerweise heterosexuelle Menschen erfassen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 63; BVerfGK 12, 169 ).
Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
Um diesem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrages ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit) ausgestattete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 117, 316 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66; stRspr).
Die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG bildet einen sachlichen Differenzierungsgrund, der in erster Linie zur Rechtfertigung einer Besserstellung der Ehe gegenüber anderen, durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägten Lebensgemeinschaften geeignet ist (vgl. hierzu etwa BVerfGE 10, 59 ; 112, 50 ; 115, 1 ; 117, 316 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66).
Er darf darüber hinaus berücksichtigen, dass die Ehe nach wie vor in signifikantem Umfang Grundlage für ein "behütetes" Aufwachsen von Kindern ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66).
Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zwecken vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung indes nicht (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 67;… Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 48).
In solchen Fällen bedarf es jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 ; BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 67, und des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, Rn. 44, 48, beide juris, …und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, juris, Rn. 98).
Der besondere Schutz, unter den Art. 6 Abs. 1 GG die Ehe als besondere Verantwortungsbeziehung stellt, rechtfertigt Besserstellungen der Ehe im Verhältnis zu ungebundenen Partnerbeziehungen (vgl. BVerfGE 117, 316 ), nicht aber ohne Weiteres auch im Verhältnis zu einer rechtlich geordneten Lebensgemeinschaft, die sich von der Ehe durch die Gleichgeschlechtlichkeit der Partner unterscheidet, wegen dieses Unterschiedes mit der Ehe nicht konkurriert und dem Institut der Ehe daher auch nicht abträglich sein kann, sondern es gerade auch Personen, die wegen ihres gleichen Geschlechts eine Ehe nicht eingehen können, ermöglichen soll, eine im Wesentlichen gleichartige institutionell stabilisierte Verantwortungsbeziehung einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 67).
Die Begründung und Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie die persönlichen und vermögensrechtlichen Rechtsbeziehungen der Lebenspartner sind bereits seit 2001 in naher Anlehnung an die Ehe geregelt (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 69).
Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 2004 wurde das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft noch näher an das Eherecht angeglichen und auf die Normen zur Ehe in weitem Umfang (hinsichtlich Güterrecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Stiefkindadoption, Versorgungsausgleich, Hinterbliebenenversorgung) Bezug genommen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 70).
Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzgeberische Konzeption der Lebenspartnerschaft im Verhältnis zur Ehe in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer (BVerfGE 126, 400), die Grunderwerbsteuer (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris) und den besoldungsrechtlichen Familienzuschlag (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris) bewertet.
Zum anderen werden zunehmend auch in Lebenspartnerschaften Kinder großgezogen; insoweit sind Ausgestaltungen der Gemeinschaftsbeziehung denkbar und nicht völlig unüblich, in denen der eine der Lebenspartner schwerpunktmäßig die Betreuung der Kinder übernimmt (vgl. BVerfGE 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 75).
Auch die eingetragene Lebenspartnerschaft ermöglicht das Aufwachsen von Kindern in "behüteten Verhältnissen" (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 76, …und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 80, beide juris).
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft zu beseitigen (vgl. dazu auch BVerfGE 126, 400 ; BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, Rn. 54, 58, und des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 79, 85, beide juris).
Auch unter dem Gesichtspunkt einer bisher nicht hinreichend geklärten Verfassungsrechtslage kommt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Rückwirkung einer Unvereinbarkeitserklärung mit Blick auf die vorangegangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz (BVerfGE 105, 313 ) sowie zur Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199), zur Erbschaft- und Schenkungsteuer (BVerfGE 126, 400), zum besoldungsrechtlichen Familienzuschlag (Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris) und zur Grunderwerbsteuer für Lebenspartner (Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris) nicht in Betracht (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 57 f.).
Die Verfassung stellt Ehe und Familie durch die verbindliche Wertentscheidung in Art. 6 Abs. 1 GG unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
Das Schutz- und Fördergebot bildet einen sachlichen Differenzierungsgrund, der geeignet ist, die Besserstellung der Ehe gegenüber anderen, durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägten Lebensgemeinschaften zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 117, 316 ; 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66).
Geht die Privilegierung der Ehe hingegen mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, bedarf es - folgt man der im Jahr 2009 begründeten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 67;… Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 98, beide juris).
Vielmehr beruhen sie jeweils auf einer eingehenden Auseinandersetzung mit Regelungsgegenstand und -ziel der dort konkret angegriffenen Normen (vgl. BVerfGE 126, 400 ; BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 72 ff. und des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 46 f.).
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Zweifel hieran könnten sich allerdings aus den Beschlüssen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 zur Hinterbliebenenversorgung von eingetragenen Lebenspartnern (BVerfGE 124, 199) sowie vom 21. Juli 2010 zur Ungleichbehandlung im Erbschaftsteuerrecht (BVerfGE 126, 400) ergeben.Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (BVerfGE 124, 199) zur Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Rentenrecht ergebe sich nichts anderes.
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) ist der Auffassung, dass die Gründe für den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Hinterbliebenenversorgung von eingetragenen Lebenspartnern im öffentlichen Dienst (BVerfGE 124, 199) und zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht (BVerfGE 126, 400) auch für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe beim Splitting Geltung beanspruchten.
Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 53; stRspr).
Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 54; stRspr).
Eine Norm verletzt danach den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; 110, 274 ; 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 56; stRspr).
b) Die Anforderungen an die Rechtfertigung einer ungleichen Behandlung von Personengruppen sind umso strenger, je mehr sich die zur Unterscheidung führenden personenbezogenen Merkmale den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Merkmalen annähern, das heißt je größer die Gefahr ist, dass eine an sie anknüpfende Ungleichbehandlung zur Diskriminierung einer Minderheit führt (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 97, 169 ; 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 57 ff.).
Dies ist etwa bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 57, …und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 104, beide juris; BVerfGK 12, 169 ;… Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 92 ff.;… Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 12. Aufl. 2012, Art. 3 Rn. 19).
Denn auch wenn der das Differenzierungskriterium für das Wahlrecht bildende Familienstand den Steuerpflichtigen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zugänglich ist, ist doch die Entscheidung des Einzelnen für eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kaum trennbar mit seiner sexuellen Orientierung verbunden (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 63).
Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte eingetragener Lebenspartner regeln, erfassen typischerweise homosexuelle Menschen, während solche, die die Rechte von Ehegatten regeln, typischerweise heterosexuelle Menschen erfassen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 63; BVerfGK 12, 169 ).
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrages ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit) ausgestattete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 117, 316 ; 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66; stRspr).
Die Wertentscheidung des Art. 6 Abs. 1 GG bildet einen sachlichen Differenzierungsgrund, der in erster Linie zur Rechtfertigung einer Besserstellung der Ehe gegenüber anderen, durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägten Lebensgemeinschaften geeignet ist (vgl. hierzu etwa BVerfGE 10, 59 ; 112, 50 ; 115, 1 ; 117, 316 ; 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66).
Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zwecken vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung indes nicht (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 67;… Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 48).
In solchen Fällen bedarf es jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 ;… BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 67, und des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, Rn. 44, 48, beide juris, …und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, juris, Rn. 98).
Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 2004 wurde das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft noch näher an das Eherecht angeglichen und auf die Normen zur Ehe in weitem Umfang (hinsichtlich Güterrecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Stiefkindadoption, Versorgungsausgleich, Hinterbliebenenversorgung) Bezug genommen (vgl. BVerfGE 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 70).
Zum anderen werden zunehmend auch in Lebenspartnerschaften Kinder großgezogen; insoweit sind Ausgestaltungen der Gemeinschaftsbeziehung denkbar und nicht völlig unüblich, in denen der eine der Lebenspartner schwerpunktmäßig die Betreuung der Kinder übernimmt (vgl. BVerfGE 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 75).
Dass der Kinderanteil bei eingetragenen Lebenspartnerschaften weit unter dem von Ehepaaren liegt (vgl. BVerfGE 124, 199 ), genügt für eine typisierende Beschränkung des Splittingverfahrens auf Ehepaare nicht.
Auch unter dem Gesichtspunkt einer bisher nicht hinreichend geklärten Verfassungsrechtslage kommt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Rückwirkung einer Unvereinbarkeitserklärung mit Blick auf die vorangegangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz (BVerfGE 105, 313 ) sowie zur Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199), zur Erbschaft- und Schenkungsteuer (BVerfGE 126, 400), zum besoldungsrechtlichen Familienzuschlag (Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris) und zur Grunderwerbsteuer für Lebenspartner (Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris) nicht in Betracht (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 57 f.).
Das Schutz- und Fördergebot bildet einen sachlichen Differenzierungsgrund, der geeignet ist, die Besserstellung der Ehe gegenüber anderen, durch ein geringeres Maß an wechselseitiger Pflichtbindung geprägten Lebensgemeinschaften zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 117, 316 ; 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66).
Geht die Privilegierung der Ehe hingegen mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, bedarf es - folgt man der im Jahr 2009 begründeten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 67;… Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 98, beide juris).
Diese bedürfen ebenso wie die in einer Ehe oder bei einem alleinerziehenden Elternteil aufwachsenden Kinder der Betreuung und Zuwendung; insoweit sind auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften Ausgestaltungen der Gemeinschaft denkbar, in denen einer der Lebenspartner schwerpunktmäßig die Betreuung der Kinder übernimmt (vgl. BVerfGE 124, 199 ).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Auszug aus BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Zweifel hieran könnten sich allerdings aus den Beschlüssen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 zur Hinterbliebenenversorgung von eingetragenen Lebenspartnern (BVerfGE 124, 199) sowie vom 21. Juli 2010 zur Ungleichbehandlung im Erbschaftsteuerrecht (BVerfGE 126, 400) ergeben.Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) ist der Auffassung, dass die Gründe für den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zur Hinterbliebenenversorgung von eingetragenen Lebenspartnern im öffentlichen Dienst (BVerfGE 124, 199) und zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht (BVerfGE 126, 400) auch für die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe beim Splitting Geltung beanspruchten.
Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln sowie wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 53; stRspr).
Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 53; stRspr).
Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 117, 1 ; 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 54; stRspr).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 101, 275 ; 103, 310 ; 105, 73 ; 110, 412 ; 121, 108 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 54).
Eine Norm verletzt danach den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn durch sie eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ; 100, 195 ; 107, 205 ; 109, 96 ; 110, 274 ; 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 56; stRspr).
Dies ist etwa bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 57, …und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 104, beide juris; BVerfGK 12, 169 ;… Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 92 ff.;… Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 12. Aufl. 2012, Art. 3 Rn. 19).
Denn auch wenn der das Differenzierungskriterium für das Wahlrecht bildende Familienstand den Steuerpflichtigen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung zugänglich ist, ist doch die Entscheidung des Einzelnen für eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft kaum trennbar mit seiner sexuellen Orientierung verbunden (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 63).
Gesetzliche Bestimmungen, die die Rechte eingetragener Lebenspartner regeln, erfassen typischerweise homosexuelle Menschen, während solche, die die Rechte von Ehegatten regeln, typischerweise heterosexuelle Menschen erfassen (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 63; BVerfGK 12, 169 ).
Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zwecken vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung indes nicht (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 67;… Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 48).
Ausgehend von diesen Grundsätzen unterliegt die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der durch die §§ 26, 26b und 32a Abs. 5 EStG bewirkten Begünstigung von Ehegatten unter Ausschluss von Lebenspartnern - wie das Bundesverfassungsgericht im Bereich des Steuerrechts schon zur Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (vgl. BVerfGE 126, 400 ) sowie bei der Grunderwerbsteuer (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 42) entschieden hat - strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen.
Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzgeberische Konzeption der Lebenspartnerschaft im Verhältnis zur Ehe in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer (BVerfGE 126, 400), die Grunderwerbsteuer (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris) und den besoldungsrechtlichen Familienzuschlag (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris) bewertet.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft zu beseitigen (vgl. dazu auch BVerfGE 126, 400 ;… BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, Rn. 54, 58, und des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 79, 85, beide juris).
Auch unter dem Gesichtspunkt einer bisher nicht hinreichend geklärten Verfassungsrechtslage kommt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Rückwirkung einer Unvereinbarkeitserklärung mit Blick auf die vorangegangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz (BVerfGE 105, 313 ) sowie zur Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199), zur Erbschaft- und Schenkungsteuer (BVerfGE 126, 400), zum besoldungsrechtlichen Familienzuschlag (Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris) und zur Grunderwerbsteuer für Lebenspartner (Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris) nicht in Betracht (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 57 f.).
Werden Normen mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt, hat dies grundsätzlich zur Folge, dass Gerichte und Verwaltungsbehörden diese im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden dürfen und laufende Verfahren auszusetzen sind (vgl. BVerfGE 73, 40 ; 105, 73 ; 126, 400 ; 129, 49 ;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 53).
Vielmehr beruhen sie jeweils auf einer eingehenden Auseinandersetzung mit Regelungsgegenstand und -ziel der dort konkret angegriffenen Normen (vgl. BVerfGE 126, 400 ;… BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 72 ff. und des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 46 f.).
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
ee) Der dem Splittingverfahren vom historischen Gesetzgeber zugrundegelegte Zweck der Förderung eines typischerweise auf Kindererziehung ausgerichteten Instituts werde empirisch belegbar immer noch in nennenswertem Umfang erreicht, wie auch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 3. November 1982 (BVerfGE 61, 319 ) bereits anerkannt habe.6 Abs. 1 GG garantiert den Eheleuten eine Sphäre privater Lebensgestaltung, die staatlicher Einwirkung entzogen ist (stRspr, z.B. BVerfGE 21, 329 ; vgl. auch BVerfGE 61, 319 m.w.N.; 99, 216 ; 107, 27 ).
In Übereinstimmung mit diesem Grundgedanken des Familienrechts geht das Splittingverfahren davon aus, dass zusammenlebende Eheleute eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs bilden, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen wirtschaftlich jeweils zur Hälfte teilhat (vgl. BVerfGE 61, 319 ).
Gemäß § 78 Satz 2 BVerfGG, der auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren anwendbar ist (vgl. BVerfGE 61, 319 ; 91, 1 ; 98, 365 ), sind sie daher im Interesse der Rechtsklarheit ebenfalls für mit dem Grundgesetz unvereinbar zu erklären.
Um zu vermeiden, dass bei den betroffenen Steuerpflichtigen wie bei den Behörden in der Zeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, ist es geboten, eine Übergangsregelung zu treffen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ; 73, 40 ; 92, 53 ; 103, 242 ; 107, 133 ; 122, 210 ), die sich möglichst weitgehend an das Regelungskonzept des Gesetzgebers anlehnt und damit vermeidet, dass übergangsweise ein dem Willen des Gesetzgebers offensichtlich besonders fernstehender Rechtszustand eintritt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 127, 132 ; 130, 131 ; s. auch BVerfGE 122, 39 ).
a) Die Ehe ist von Verfassungs wegen als Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs konzipiert, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen jeweils zur Hälfte teilhat (vgl. BVerfGE 61, 319 ).
Hierdurch trägt das Gesetz der Vorstellung Rechnung, dass die Ehe als auf Lebenszeit angelegte Gemeinschaft schon während der Phase der Erwerbstätigkeit der Ehegatten auch eine Versorgungsgemeinschaft für das Alter ist, in der beide Ehegatten einen Anspruch auf gleiche Teilhabe an dem in der Ehe erwirtschafteten Vermögen haben (…vgl. Brudermüller, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 72. Aufl. 2013, Einl v VersAusglG Rn. 1; s. auch: BVerfGE 53, 257 ; 61, 319 ).
b) Die §§ 26, 26b und 32a Abs. 5 EStG nehmen diese zivil- und sozialversicherungsrechtliche Ausgestaltung der Ehe als Gemeinschaft von Erwerb und Verbrauch auf (vgl. BVerfGE 61, 319 ) und führen sie für den Bereich des Einkommensteuerrechts fort.
Der Staat schafft hierdurch steuerrechtlich die Voraussetzungen dafür, dass die Ehepartner in gleichberechtigter Partnerschaft entscheiden können, ob einer allein durch seine Arbeitskraft ein möglichst hohes Familieneinkommen erwirtschaftet und der andere für das Wohl der Kinder verantwortlich ist, oder ob beide Partner sich in anderer Weise die Aufgaben der Erzielung von Einkünften, der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung aufteilen (vgl. BVerfGE 61, 319 ; 107, 27 ).
Dieses Selbstbestimmungsrecht der Eheleute in ihren finanziellen Beziehungen untereinander steht unter dem Schutz der Verfassung (vgl. BVerfGE 60, 329 ; 61, 319 ; 66, 84 ; 68, 256 ; 99, 216 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, juris, Rn. 67), den der Gesetzgeber durch die ausnahmslose Eröffnung des Splittingverfahrens respektiert und damit von einer mittelbaren Beeinflussung über die Gewährung oder den Ausschluss einkommensteuerrechtlicher Privilegierungen abgesehen hat.
Umgekehrt ist der Gesetzgeber nicht daran gehindert, die wirtschaftliche Realität der überwiegenden Anzahl der Ehen, die im Einklang mit dem gesetzlichen Leitbild stehen und in denen ein Transfer steuerlicher Leistungsfähigkeit zwischen den Ehepartnern stattfindet, typisierend zum Anknüpfungspunkt steuerrechtlicher Vorschriften zu bestimmen (vgl. BVerfGE 61, 319 ) und hiervon abweichende Ausnahmekonstellationen außer Acht zu lassen.
Anders ließe sich auch nicht erklären, dass der Gesetz-geber das Splittingverfahren - ausgehend von dem seinerzeitigen Familienbild der Versorgerehe - als "besondere Anerkennung der Aufgabe der Ehefrau als Hausfrau und Mutter" (…BTDrucks 3/260, S. 34;… zu BTDrucks 3/448, S. 6; vgl. auch BVerfGE 61, 319 ) bezeichnet hat.
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Die meisten Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes waren den Regelungen der Ehe nachgebildet oder verwiesen auf diese (…vgl. hierzu im Einzelnen Wacke, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, Vorb. zum LPartG, Rn. 3; zur Verfassungskonformität des Lebenspartnerschaftsgesetzes s. BVerfGE 105, 313).Bei seiner Entscheidung im Jahr 2002 (BVerfGE 105, 313 ), nach der zugunsten der Ehe nicht unter allen Umständen ein Abstandsgebot in ihrem Verhältnis zur eingetragenen Lebenspartnerschaft gelte, habe das Bundesverfassungsgericht es als selbstverständlich vorausgesetzt, dass Art. 6 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber wenn auch nicht gebiete, so doch aber zumindest erlaube, die Ehe weiterhin zu fördern und insoweit gegenüber anderen rechtlich geregelten Formen des Zusammenlebens auch zu begünstigen.
Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
Die Ehe als allein der Verbindung zwischen Mann und Frau vorbehaltenes Institut (vgl. BVerfGE 105, 313 ) erfährt durch Art. 6 Abs. 1 GG einen eigenständigen verfassungsrechtlichen Schutz.
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrages ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit) ausgestattete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 117, 316 ; 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66; stRspr).
Auch unter dem Gesichtspunkt einer bisher nicht hinreichend geklärten Verfassungsrechtslage kommt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Rückwirkung einer Unvereinbarkeitserklärung mit Blick auf die vorangegangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz (BVerfGE 105, 313 ) sowie zur Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199), zur Erbschaft- und Schenkungsteuer (BVerfGE 126, 400), zum besoldungsrechtlichen Familienzuschlag (Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris) und zur Grunderwerbsteuer für Lebenspartner (Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris) nicht in Betracht (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 57 f.).
Die Verfassung stellt Ehe und Familie durch die verbindliche Wertentscheidung in Art. 6 Abs. 1 GG unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
Die Lebenspartner waren zwar bis dahin auch zu gegenseitiger Fürsorge und Unterstützung sowie zur Unterhaltsgewährung verpflichtet (vgl. BVerfGE 105, 313 ), begründeten aber noch keine der Ehe schon vergleichbare Gemeinschaft von Erwerb und Verbrauch.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juli 2002 hat diese nicht abschließend beantwortet, sondern vielmehr - hinsichtlich der Konsequenzen für das Einkommensteuerrecht sogar ausdrücklich - offengelassen (vgl. BVerfGE 105, 313 ).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ).Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 96, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Juli 2012 - 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 -, juris, Rn. 36).
Da Typisierung bedeutet, bestimmte in wesentlichen Elementen gleich geartete Lebenssachverhalte normativ zusammenzufassen (vgl. BVerfGE 111, 115 ; 122, 210 ; 126, 268 ), geböte der Umstand, dass eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen gleichermaßen als Gemeinschaften des Verbrauchs und Erwerbs konstituiert sind, bei einer typisierenden Gruppenbildung eine steuerliche Gleichbehandlung.
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen im Rahmen der Typisierung müssen von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 96, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Juli 2012 - 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 -, juris, Rn. 36).
Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; stRspr).
Andererseits kann der Umstand, dass die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung stets umstritten war, gegen eine Ausnahme vom Grundsatz der rückwirkenden Heilung von Verfassungsverstößen sprechen (s. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ).
Um zu vermeiden, dass bei den betroffenen Steuerpflichtigen wie bei den Behörden in der Zeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, ist es geboten, eine Übergangsregelung zu treffen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ; 73, 40 ; 92, 53 ; 103, 242 ; 107, 133 ; 122, 210 ), die sich möglichst weitgehend an das Regelungskonzept des Gesetzgebers anlehnt und damit vermeidet, dass übergangsweise ein dem Willen des Gesetzgebers offensichtlich besonders fernstehender Rechtszustand eintritt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 127, 132 ; 130, 131 ; s. auch BVerfGE 122, 39 ).
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ).Auf dieser Grundlage darf der Gesetzgeber grundsätzlich generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; stRspr).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 96, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Juli 2012 - 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 -, juris, Rn. 36).
Da Typisierung bedeutet, bestimmte in wesentlichen Elementen gleich geartete Lebenssachverhalte normativ zusammenzufassen (vgl. BVerfGE 111, 115 ; 122, 210 ; 126, 268 ), geböte der Umstand, dass eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen gleichermaßen als Gemeinschaften des Verbrauchs und Erwerbs konstituiert sind, bei einer typisierenden Gruppenbildung eine steuerliche Gleichbehandlung.
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen im Rahmen der Typisierung müssen von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 96, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Juli 2012 - 2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11 -, juris, Rn. 36).
Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; stRspr).
Andererseits kann der Umstand, dass die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung stets umstritten war, gegen eine Ausnahme vom Grundsatz der rückwirkenden Heilung von Verfassungsverstößen sprechen (s. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ).
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
Auszug aus BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, obgleich diese nach dem geregelten Lebenssachverhalt und den mit der Normierung verfolgten Zwecken vergleichbar sind, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung indes nicht (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 67; Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 48).In solchen Fällen bedarf es jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 ; BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 67, und des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, Rn. 44, 48, beide juris, …und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, juris, Rn. 98).
Ausgehend von diesen Grundsätzen unterliegt die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der durch die §§ 26, 26b und 32a Abs. 5 EStG bewirkten Begünstigung von Ehegatten unter Ausschluss von Lebenspartnern - wie das Bundesverfassungsgericht im Bereich des Steuerrechts schon zur Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer (vgl. BVerfGE 126, 400 ) sowie bei der Grunderwerbsteuer (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 42) entschieden hat - strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen.
Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht die gesetzgeberische Konzeption der Lebenspartnerschaft im Verhältnis zur Ehe in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer (BVerfGE 126, 400), die Grunderwerbsteuer (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris) und den besoldungsrechtlichen Familienzuschlag (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris) bewertet.
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß rückwirkend zum Zeitpunkt der Einführung des Instituts der Lebenspartnerschaft zu beseitigen (vgl. dazu auch BVerfGE 126, 400 ; BVerfG, Beschlüsse des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, Rn. 54, 58, und des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 79, 85, beide juris).
Auch unter dem Gesichtspunkt einer bisher nicht hinreichend geklärten Verfassungsrechtslage kommt eine Ausnahme von der grundsätzlichen Rückwirkung einer Unvereinbarkeitserklärung mit Blick auf die vorangegangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Lebenspartnerschaftsgesetz (BVerfGE 105, 313 ) sowie zur Hinterbliebenenversorgung (BVerfGE 124, 199), zur Erbschaft- und Schenkungsteuer (BVerfGE 126, 400), zum besoldungsrechtlichen Familienzuschlag (Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris) und zur Grunderwerbsteuer für Lebenspartner (Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris) nicht in Betracht (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 57 f.).
Werden Normen mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt, hat dies grundsätzlich zur Folge, dass Gerichte und Verwaltungsbehörden diese im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden dürfen und laufende Verfahren auszusetzen sind (vgl. BVerfGE 73, 40 ; 105, 73 ; 126, 400 ; 129, 49 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 53).
Vielmehr beruhen sie jeweils auf einer eingehenden Auseinandersetzung mit Regelungsgegenstand und -ziel der dort konkret angegriffenen Normen (vgl. BVerfGE 126, 400 ; BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 72 ff. und des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, juris, Rn. 46 f.).
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Durch Beschluss vom 17. Januar 1957 (- 1 BvL 4/54 -, BVerfGE 6, 55) erklärte das Bundesverfassungsgericht § 26 EStG in der vorgenannten Fassung für mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig, weil Ehegatten durch die Zusammenveranlagung angesichts des auf die Leistungsfähigkeit des Einzelnen hin angelegten progressiven Steuertarifs im wirtschaftlichen Ergebnis schlechter gestellt würden als andere Personen.Zur steuerlichen Abbildung einer solchen Gemeinschaft wären auch andere gesetzliche Ausgestaltungsmöglichkeiten gegeben gewesen, zum Beispiel der Abzug von Unterhaltsaufwendungen wie beim Realsplitting oder auch die Zusammenveranlagung ohne Anwendung des Splittingtarifs, wie dies vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1957 (BVerfGE 6, 55) der Fall gewesen sei.
Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
Um diesem Schutzauftrag Genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 28, 104 ; 53, 224 ; 76, 1 ; 80, 81 ; 99, 216 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
Wegen des verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrages ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, die Ehe als rechtlich verbindliche und in besonderer Weise mit gegenseitigen Einstandspflichten (etwa bei Krankheit oder Mittellosigkeit) ausgestattete dauerhafte Paarbeziehung gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 105, 313 ; 117, 316 ; 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 66; stRspr).
Diese Gleichbehandlung entspricht auch der Intention des historischen Gesetzgebers, der zur Vermeidung der durch die bloße Zusammenveranlagung entstandenen Benachteiligung von Ehepartnern (BVerfGE 6, 55) bewusst nicht ausschließlich die getrennte Veranlagung bestimmt, sondern das Splittingverfahren eingeführt hat.
Die Verfassung stellt Ehe und Familie durch die verbindliche Wertentscheidung in Art. 6 Abs. 1 GG unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 55, 114 ; 105, 313 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris, Rn. 65).
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Auszug aus BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Dies ist etwa bei Differenzierungen nach der sexuellen Orientierung der Fall (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 126, 400 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 57, und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 104, beide juris; BVerfGK 12, 169 ;… Osterloh, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 3 Rn. 92 ff.;… Jarass, in: ders./Pieroth, GG, 12. Aufl. 2012, Art. 3 Rn. 19).In solchen Fällen bedarf es jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 ;… BVerfG, Beschlüsse des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 67, und des Ersten Senats vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, Rn. 44, 48, beide juris, und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, juris, Rn. 98).
Sie ist darüber hinaus geeignet, Voraussetzung für die Begründung von Elternschaft zu sein (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, juris, Rn. 50 ff.) und taugliche Grundlage einer Familie (vgl. BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, juris, Rn. 60 ff.).
Auch die eingetragene Lebenspartnerschaft ermöglicht das Aufwachsen von Kindern in "behüteten Verhältnissen" (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 76, und Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 80, beide juris).
Geht die Privilegierung der Ehe hingegen mit einer Benachteiligung anderer, in vergleichbarer Weise rechtlich verbindlich verfasster Lebensformen einher, bedarf es - folgt man der im Jahr 2009 begründeten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - jenseits der bloßen Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG eines hinreichend gewichtigen Sachgrundes, der gemessen am jeweiligen Regelungsgegenstand und -ziel die Benachteiligung dieser anderen Lebensformen rechtfertigt (vgl. BVerfGE 124, 199 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 -, Rn. 67; Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, Rn. 98, beide juris).
Dieses Selbstbestimmungsrecht der Eheleute in ihren finanziellen Beziehungen untereinander steht unter dem Schutz der Verfassung (vgl. BVerfGE 60, 329 ; 61, 319 ; 66, 84 ; 68, 256 ; 99, 216 ; BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 19. Februar 2013 - 1 BvL 1/11, 1 BvR 3247/09 -, juris, Rn. 67), den der Gesetzgeber durch die ausnahmslose Eröffnung des Splittingverfahrens respektiert und damit von einer mittelbaren Beeinflussung über die Gewährung oder den Ausschluss einkommensteuerrechtlicher Privilegierungen abgesehen hat.
- BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03
Homologe Insemination
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98
Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen …
- BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvL 5/83
Unterhalt III
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87
Einkommensanrechnung
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
- BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
- BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
- BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58
Elterliche Gewalt
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
- BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und …
- BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 2153/08
Regelungen zur Verkehrsflächenbereinigung im Beitrittsgebiet verfassungsgemäß - …
- BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von …
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78
Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über …
- BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in …
- BFH, 26.01.2006 - III R 51/05
Keine Zusammenveranlagung und Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner
- BFH, 20.07.2006 - III R 8/04
Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen des Partners einer eingetragenen …
- BFH, 19.10.2006 - III R 29/06
Eingetragene Lebenspartner - kein Splitting
- FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 466/02
Keine Anwendung des Splittingtarifs auf die Lebenspartnerschaft nach dem LPartG / …
- FG Köln, 13.06.2005 - 15 K 284/04
Keine Zusammenveranlagung für Mitglieder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- FG Berlin, 23.02.2006 - 1 K 1512/02
Keine Zusammenveranlagung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner zur …
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Elternrecht des Vaters
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen …
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
- BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89
Versorgungsanwartschaften
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem …
- EuGH, 01.04.2008 - C-267/06
EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS …
- BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01
Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Fahnenflucht
- BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99
Alterssicherung der Landwirte
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
- BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
Rechtsanwaltsgebühren Ost
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
- BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 105/95
Familienarbeit
- BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78
Ehescheidung
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11
Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter …
- BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung …
- BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des …
- BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvL 3/03
Transsexuelle III
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95
Rentenüberleitung II
- BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93
Sachenrechtsmoratorium
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06
Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85
Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
- BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Verletzung von GG Art 6 Abs 1 iVm Art 3 Abs 2 durch Außerachtlassung wesentlicher …
- BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86
Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur …
- BVerfG, 02.02.1999 - 1 BvL 8/97
Einheitswert
- BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06
Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvL 20/85
Verfassungswidrigkeit von § 3b Abs. 2 Nr. 4 EStG für die Veranlagungszeiträume …
- BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
- BVerfG, 14.11.1984 - 1 BvR 14/82
Unterhaltspflicht - Wiederheirat - Elternteil
- BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83
Arbeitnehmerkammern Bremen
- BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63
Heiratswegfallklausel
- BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 156/09
Kinderbezogener Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft - mittelbare …
- BAG, 18.03.2010 - 6 AZR 434/07
Diskriminierung von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnergemeinschaft …
- BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65
Honorarverteilung
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
- BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner …
- BFH, 17.10.2012 - III B 68/12
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem …
- BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
Zusammenveranlagung
- BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für …
- BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77
Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB
- BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen
- BVerfG, 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend den Familienzuschlag für Beamten in …
- BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
- BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
a) Grundsätzlich erstreckt sich die Verpflichtung des Gesetzgebers, eine der Verfassung entsprechende Rechtslage herzustellen, rückwirkend auf den gesamten von der Unvereinbarkeitserklärung betroffenen Zeitraum und erfasst so zumindest alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen, die auf der für verfassungswidrig erklärten Regelung beruhen (vgl. BVerfGE 133, 377 m.w.N.).Dem entspricht die Pflicht des Gesetzgebers, eine der Verfassung entsprechende Rechtslage herzustellen, die sich rückwirkend auf alle Verzinsungszeiträume nach dem Jahr 2018 erstreckt und insoweit auch alle noch nicht bestandskräftigen Hoheitsakte erfasst (vgl. dazu BVerfGE 87, 153 ; 107, 27 ; 133, 377 ).
Dies spricht schon für sich genommen gegen eine Ausnahme vom Grundsatz der rückwirkenden Heilung von Verfassungsverstößen (vgl. dazu BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
b) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Die geringe Zahl spricht dafür, dass der Gesetzgeber diese Fälle in Ausübung seiner Typisierungskompetenz vernachlässigen durfte, weil er sich grundsätzlich am Regelfall orientieren darf und nicht gehalten ist, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
- BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
Die aus dem Gleichheitssatz folgenden Grenzen sind überschritten, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, dass sie eine Ungleichbehandlung rechtfertigen können (BVerfG 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07 - Rn. 76, BVerfGE 133, 377;… BAG 21. März 2018 - 10 AZR 34/17 - aaO;… 26. April 2017 - 10 AZR 856/15 - Rn. 31) .
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; stRspr).Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den rechtfertigenden Sachgrund, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 129, 49 ; 138, 136 ) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87 ; 124, 199 ; 131, 239 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ).
cc) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; stRspr).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ).
Zudem dürfen die tatsächlichen Anknüpfungspunkte für die Typisierung den Normzweck nicht verfehlen (vgl. BVerfGE 111, 115 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ).
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ).
Eine gesetzliche Typisierung darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ).
Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; stRspr).
Grundsätzlich erstreckt sich die Verpflichtung des Gesetzgebers, eine der Verfassung entsprechende Rechtslage herzustellen, rückwirkend auf den gesamten von der Unvereinbarkeitserklärung betroffenen Zeitraum und erfasst zumindest alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen, die auf der für verfassungswidrig erklärten Regelung beruhen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 107, 27 ; 133, 377 ).
Vom Grundsatz der Rückwirkung können allerdings insbesondere im Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen Ausnahmen zugelassen werden (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 125, 175 ; 133, 377 ).
Gleiches gilt, wenn die Verfassungsrechtslage bisher nicht hinreichend geklärt gewesen und dem Gesetzgeber aus diesem Grund eine angemessene Frist zur Schaffung einer Neuregelung zu gewähren ist (vgl. BVerfGE 125, 175 ; 133, 377 ).
Demgegenüber kann der Umstand, dass die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung stets umstritten war, gegen eine Ausnahme vom Grundsatz der rückwirkenden Heilung von Verfassungsverstößen sprechen (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
362 (δδ) Auch unter dem Gesichtspunkt gesetzgeberischer Typisierungs- und Pauschalierungsbefugnisse (vgl. dazu BVerfGE 84, 348 ; 126, 268 ; 133, 377 jew. m.w.N.) sind die nur die Beschwerdeführerinnen Vattenfall und Krümmel belastenden Verstrombarkeitsdefizite nicht gerechtfertigt. - FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17
Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2 …
a) Das BVerfG hat zuletzt in seinem Beschluss vom 29. März 2017 (…a. a. O., Rn. 98 ff.) ausgeführt, dass der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) dem Gesetzgeber gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 116, 164, 180; 122, 210, 230; 126, 268, 277; 133, 377, 407; stRspr).Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (st. Rspr; vgl. BVerfGE 105, 73, 111; 107, 27, 45 f.; 112, 268, 279; 122, 210, 230; 126, 268, 277; 133, 377, 407 Rn. 74;… 138, 136, 180 Rn. 121).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (st. Rspr; vgl. BVerfGE 110, 274, 291; 112, 164, 174; 116, 164, 180; 122, 210, 230; 126, 268, 277; 133, 377, 407 Rn. 74;… 138, 136, 180 f. Rn. 121 f.;… 141, 1, 38 f. Rn. 93).
Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den rechtfertigenden Sachgrund, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (vgl. BVerfGE 88, 87, 96; 129, 49, 69;… 138, 136, 181 Rn. 122) oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (vgl. BVerfGE 88, 87, 96; 124, 199, 220; 131, 239, 256 f.; 133, 377, 408 Rn. 77;… 138, 136, 181 Rn. 122;… 141, 1, 39 Rn. 94).
cc) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348, 359; 113, 167, 236; 126, 268, 278 f.; 133, 377, 412 Rn. 86; st. Rspr.).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245, 254; 78, 214, 227; 84, 348, 359; 122, 210, 232; 126, 268, 278; 133, 377, 412 Rn. 86).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159, 185 f.; 122, 210, 232; 126, 268, 279; 133, 377, 412 Rn. 87).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210, 232 f.; 126, 268, 279;… 132, 39, 49 Rn. 29; 133, 377, 412 Rn. 87).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164, 182 f.; 122, 210, 232 f.; 126, 268, 279;… 132, 39, 49 Rn. 29; 133, 377, 412 Rn. 87;… 137, 350, 375 Rn. 66).
Zudem dürfen die tatsächlichen Anknüpfungspunkte für die Typisierung den Normzweck nicht verfehlen (vgl. BVerfGE 111, 115, 137;… 132, 39, 56 f. Rn. 49; 133, 377, 412 Rn. 87).
Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274, 292; 117, 1, 31; 120, 1, 30; 123, 1, 19; 133, 377, 413 Rn. 88;… 137, 350, 375 Rn. 66).
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (vgl. BVerfGE 63, 119, 128; 84, 348, 360; 126, 233, 263 f.; 133, 377, 413 Rn. 88).
Eine gesetzliche Typisierung dürfe sich nicht einen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern müsse sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (…vgl. BVerfG Beschluss vom 29. März 2017, a. a. O. und in BVerfGE 116, 164, 182 f.; 122, 210, 232 f.; 126, 268, 279;… 132, 39, 49 Rn. 29; 133, 377, 412 Rn. 87;… 137, 350, 375 Rn. 66).
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen, vergleichbaren Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 110, 412 ; 112, 164 ; 124, 199 ; 126, 400 ; 131, 239 ; 133, 377 ; stRspr).Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52; stRspr).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52).
Eine zulässige Typisierung - die normative Zusammenfassung bestimmter, in wesentlichen Elementen gleich gearteter Lebenssachverhalte - setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 111, 176 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Der Gesetzgeber darf sich dabei grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Zudem dürfen die tatsächlichen Anknüpfungspunkte für die Typisierung den Normzweck nicht verfehlen (vgl. BVerfGE 111, 115 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Der Einsatz generalisierender, typisierender und pauschalierender Regelungen steht dem Gesetzgeber sowohl im Steuerrecht (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; stRspr) als auch bei Massenerscheinungen im Sozialleistungsrecht (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 17, 1 ; 40, 121 ; 51, 115 ; 63, 119 ; 111, 176 ) grundsätzlich offen.
- BFH, 09.11.2017 - III R 10/16
Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013
Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 29. März 2017 2 BvL 6/11, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2017, 1094, Rz 98; vom 7. Mai 2013 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07, BVerfGE 133, 377, Rz 73; vom 6. Juli 2010 2 BvL 13/09, BVerfGE 126, 268, BStBl II 2011, 318, Rz 35).Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (BVerfG-Beschlüsse in DStR 2017, 1094, Rz 98, und in BVerfGE 133, 377, Rz 74).
Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. z.B. BVerfG-Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 905/00, 1 BvR 1748/99, BVerfGE 110, 274, Rz 58; BVerfG-Beschluss in BVerfGE 133, 377, Rz 88; BVerfG-Urteil vom 5. November 2014 1 BvF 3/11, BVerfGE 137, 350, Rz 66, und BVerfG-Beschluss in BVerfGE 120, 1, unter C.I.2.a aa).
Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 133, 377, Rz 87; vom 4. Juli 2012 2 BvC 1, 2/11, BVerfGE 132, 39, Rz 29, und in BVerfGE 120, 1, unter C.I.2.a aa).
- BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen, vergleichbaren Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 162, 277 ; stRspr).Diese Verpflichtung erfasst zumindest alle noch nicht bestandskräftigen Entscheidungen, die auf der für verfassungswidrig erklärten Vorschrift beruhen (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 99, 280 ; 107, 27 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Dass im Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung eine Ausnahme vom Grundsatz der Rückwirkung geboten sein könnte (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 125, 175 ; 133, 377 ; 145, 106 ), ist nicht ersichtlich; ein solches Interesse wurde seitens des Bundesministeriums der Finanzen auch nicht geltend gemacht.
Werden Normen mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt, hat dies grundsätzlich zur Folge, dass Gerichte und Verwaltungsbehörden diese im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden dürfen und laufende Verfahren auszusetzen sind (vgl. BVerfGE 73, 40 ; 105, 73 ; 126, 400 ; 129, 49 ; 132, 179 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Um zu vermeiden, dass bei den betroffenen Steuerpflichtigen wie bei den Behörden in der Zeit bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber Unsicherheit über die Rechtslage herrscht, kann es sinnvoll sein, eine Übergangsregelung zu treffen (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 61, 319 ; 73, 40 ; 92, 53 ; 103, 242 ; 107, 133 ; 122, 210 ; 133, 377 ), die sich möglichst weitgehend an das Regelungskonzept des Gesetzgebers anlehnt und damit vermeidet, dass übergangsweise ein dem Willen des Gesetzgebers offensichtlich besonders fernstehender Rechtszustand eintritt (vgl. BVerfGE 121, 108 ; 127, 132 ; 130, 131 ; 133, 377 ; siehe auch BVerfGE 122, 39 ).
- BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13
Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig
Gemäß § 78 Satz 2 BVerfGG, der auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren und auf zeitlich nachfolgende Gesetzesfassungen anwendbar ist (vgl. BVerfGE 133, 377 ), ist daher § 4 Satz 1 BNDG in der Fassung des Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vom 23. Dezember 2016 (BGBl I S. 3346) im Interesse der Rechtsklarheit in demselben Umfang ebenfalls für mit dem Grundgesetz unvereinbar zu erklären. - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
- BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17
Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …
- BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15
Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen …
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
- BGH, 23.01.2018 - 1 StR 625/17
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Missbrauch der Tochter der …
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
- BGH, 09.03.2016 - XII ZB 693/14
Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1295/23
Grundsteuer-Bundesmodell: Erfolgreiche Eilanträge in Rheinland-Pfalz
- BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …
- BFH, 22.10.2014 - II R 16/13
Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG zur Prüfung der …
- BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
- BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines …
- BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu …
- BSG, 30.09.2015 - B 12 KR 15/12 R
Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessung …
- BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2311/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 195/13
Haftung des Futtermittelverkäufers für dioxinverdächtiges Tierfutter
- FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16
BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu …
- BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 34/17
Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz
- BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13
Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder
- BFH, 29.09.2016 - III R 62/13
Keine Besteuerung Alleinerziehender nach dem Splittingtarif - Krankheitskosten …
- BFH, 14.10.2015 - I R 20/15
Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke - Billigkeitsmaßnahme
- OVG Hamburg, 13.05.2015 - 4 Bf 226/12
Gefahrengebiete verfassungswidrig
- BGH, 09.03.2016 - IV ZR 9/15
GG Art. 3 Abs. 1; BetrAVG § 2, § 18 Abs. 2; VBL-Satzung § 79 Abs. 1 und Abs. 1a
- BFH, 29.04.2021 - VI R 31/18
Bewertung von Arbeitslohn anlässlich von Betriebsveranstaltungen
- VGH Bayern, 22.07.2016 - 12 BV 15.719
Aufwendungsersatz wegen Anspruchs auf einen Kindertagespflegeplatz
- FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15
Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des …
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 334/20
Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit
- BGH, 20.04.2016 - XII ZB 15/15
Anerkennung einer Eltern-Kind-Zuordnung zur Ehefrau der Mutter nach …
- BSG, 17.08.2017 - B 5 R 8/16 R
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20
Gleichbehandlung bei Nachtarbeit
- OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17
Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle - …
- FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15
Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz …
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 3/17
Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung …
- BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12
Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen …
- FG Hamburg, 31.07.2018 - 1 K 92/18
Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide infolge einer Gesetzesänderung - …
- BFH, 10.04.2013 - I R 80/12
BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2423/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 1 V 1674/23
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
- BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18
Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
- BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17
Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"
- BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R
Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte …
- BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für …
- BFH, 22.05.2019 - X R 19/17
Abzinsung von Verbindlichkeiten im Jahr 2010 noch verfassungsgemäß
- BAG, 20.11.2018 - 10 AZR 121/18
SokaSiG aus Sicht des Zehnten Senats verfassungsgemäß
- BVerfG, 08.06.2016 - 1 BvR 3634/13
Faktische Schlechterstellung aufgrund des Geschlechts auch bei geschlechtsneutral …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13
Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …
- FG Sachsen, 25.03.2019 - 5 K 1549/18
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen 2014 und 2015 …
- FG Münster, 07.07.2020 - 6 K 2090/17
Einkommensteuer: Zwingende Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BFH, 26.06.2014 - III R 14/05
Keine Zusammenveranlagung für nicht eingetragene Lebenspartner - Steuerliche …
- BSG, 29.06.2016 - B 12 KR 1/15 R
Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommensgrenze - …
- BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener …
- BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20
Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der …
- BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch
- BVerfG, 22.07.2020 - 2 BvE 3/19
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
- BFH, 22.10.2014 - II R 37/14
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2015 II R 16/13 - …
- BVerfG, 20.07.2021 - 2 BvE 4/20
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen die Mitglieder des Zweiten Senats
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BVerfG, 04.04.2024 - 1 BvR 820/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen …
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- BSG, 17.08.2017 - B 5 R 16/16 R
Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Erfüllung der Wartezeit; …
- BFH, 09.07.2019 - X R 7/17
Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des …
- BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- FG Hamburg, 23.09.2020 - 3 K 167/19
Hamburger Zweitwohnungsteuer für aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung …
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20
Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung …
- VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18
Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes zur Wahl der …
- BSG, 30.09.2015 - B 12 KR 13/13 R
Keine Berechtigung zur Reduzierung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung …
- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
- BFH, 26.04.2017 - III B 100/16
Keine Zusammenveranlagung für die Partner einer nichtehelichen …
- BVerwG, 16.04.2014 - 6 C 11.13
Ethikunterricht; Religionsunterricht; staatlicher Bildungs- und …
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BAG, 28.08.2019 - 10 AZR 549/18
Verzugszinsen auf Sozialkassenbeiträge
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvL 29/14
Körperschaftsteuerminderungspotenzial III - Weitere Übergangsregelung vom …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529
Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von …
- FG Niedersachsen, 21.02.2017 - 14 K 155/15
Berücksichtigung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung durch einen …
- SG Freiburg, 23.01.2018 - S 6 KR 448/18
Vorlagebeschluss zum BVerfG - Herabsetzung der Beiträge zur sozialen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 15 A 97/13
Universität Köln muss Forschungsvereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht …
- BVerfG, 13.04.2017 - 1 BvR 610/17
Die Ausschlussregelung wegen der Beteiligung eines Bundesverfassungsrichters an …
- BSG, 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R
Anspruch auf Altersrente
- BFH, 18.12.2013 - I B 85/13
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 4h EStG 2002 n. F. - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2019 - 19 A 2303/17
Rechtswidrige Bevorzugung ortsansässiger Schüler - Gesamtschule Heiligenhaus muss …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - 2 A 2422/14
Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
- BVerfG, 30.06.2022 - 2 BvR 737/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht …
- BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15
Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als …
- VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191
Anspruch auf Kinderkrippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz; …
- BFH, 17.01.2017 - III B 20/16
Divergenzrüge: kumulative Begründung durch das FG - Grundsätzliche Bedeutung: …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BVerfG, 24.11.2020 - 1 BvR 2318/19
Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 15/13 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Patchworkfamilie - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 95/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für das betriebene Zentrallager/Logistikzentrum …
- BFH, 11.02.2015 - I R 3/14
Einlagekonto: kein Direktzugriff, Bindung der Steuerbescheinigung - …
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- BSG, 16.06.2016 - B 13 R 23/15 R
Saldierung von beitragsgeminderten Zeiten im Rahmen der Ermittlung des Zuschlags …
- FG Münster, 18.05.2016 - 10 K 2790/14
Kein Ehegattensplitting für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft
- FG Köln, 19.10.2021 - 8 K 3282/18
Kein Anspruch auf Zusammenveranlagerung zur Einkommenssteuer bei nicht …
- BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 57/20
Vergütung - Berücksichtigung von Zeiten einer Langzeiterkrankung bei den …
- VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 55/19
Brandenburgisches Paritätsgesetz nichtig
- OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 58/16
Ausschluss von Zuwendungsbewerbern von einer Zuwendung nach der "Förderrichtlinie …
- LSG Hessen, 05.05.2020 - L 6 AS 164/20
Wann ist eine Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch zulässig?
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 333/20
Gleichbehandlung bei Nachtarbeit
- VG Sigmaringen, 24.01.2019 - 10 K 335/18
Entziehung des Jagdscheins; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- FG Münster, 22.07.2021 - 10 K 1707/20
Anwendung des Abzinsungsgebots bei Verbindlichkeiten für Zwecke der steuerlichen …
- LG München I, 28.04.2017 - 5 HKO 26513/11
Festsetzung einer angemessenen Barabfindung im Spruchverfahren
- BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
Unzulässige Vorlageverfahren betreffend die Beschränkung der …
- BFH, 14.11.2013 - III R 18/13
Verfassungsmäßigkeit des Abzugs von Kinderbetreuungskosten bei drei unter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2017 - 2 A 2286/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- BFH, 05.03.2012 - III B 6/12
Keine Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern - Verfassungsmäßigkeit …
- BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 49.21
Kein eigenständiges befristetes Aufenthaltsrecht des Elternteils eines …
- BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 856/15
MRTV für Sicherheitsdienstleistungen in der BRD vom 30. August 2011 - …
- VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern: Verstoß von Betriebsschließungen gegen …
- BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Abrechnungsausschlusses für …
- BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13
Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II
- BGH, 08.06.2021 - VI ZR 924/20
Zählen der vom Schädiger für den Nettoverdienstausfall des Geschädigten zu …
- SG Gießen, 14.06.2016 - S 17 R 391/15
Versicherte der Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1952, welche die Wartezeit …
- LSG Sachsen, 02.05.2019 - L 3 AS 676/17
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
- FG Münster, 20.09.2016 - 9 K 3911/13
Unionsrechtswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Kürzung bei Ausschüttungen von …
- LG Karlsruhe, 17.11.2015 - 11 S 38/15
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Nachrüstung von Wohnungen mit …
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4455/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/14 R
Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung einer Honorarabrechnung …
- FG Hessen, 11.09.2014 - 12 K 2057/13
Abzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an die Mutter des nichtehelichen Kindes …
- FG Münster, 05.05.2021 - 13 V 505/21
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG wegen der Höhe des …
- BFH, 27.10.2020 - VIII R 18/17
Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft …
- FG Hessen, 20.12.2022 - 5 K 1615/20
Besteuerung von Zinseinkünften aus einer zinsfrei gestundeten i.R. eines …
- FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 139/18
Verwendungsreihenfolge für Nachversteuerung in § 34a EStG - Verfassungsmäßigkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2016 - 2 A 1005/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- LG Halle, 04.05.2015 - 4 O 346/14
Steuerberaterhaftung: Vorhersehbarkeit der Neuregelung der steuerlichen …
- BFH, 27.05.2013 - III B 2/13
Kein Anspruch auf Anwendung eines Splittingverfahrens auf (verwitwete) …
- LSG Rheinland-Pfalz, 10.12.2015 - L 5 P 39/15
Soziale Pflegeversicherung - Beitragszuschlag für Kinderlose - nichteheliche …
- OVG Sachsen, 05.05.2021 - 5 A 376/20
Rundfunkbeitrag; Nebenwohnung; Ehegatte; Übergangsregelung
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 335/20
Halbierter Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit
- BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 10/15 R
Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte
- BFH, 24.07.2014 - III B 28/13
Keine Zusammenveranlagung für verschiedengeschlechtliche Partner einer …
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 1489/16
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegenüber einem Antrag auf Erteilung …
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 312a BGB a.F
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2016 - 2 A 3058/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung von deren …
- BVerfG, 23.04.2019 - 1 BvR 2314/18
Nichtannahmebeschluss: Unmittelbar gegen Vorschriften des NetzDG gerichtete …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1840/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags durch das Innehaben einer Wohnung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2015 - 2 A 355/15
Befreiung eines schwerbehinderten Wohnungsinhabers von der Verpflichtung zur …
- FG Münster, 23.07.2015 - 6 K 93/13
Kosten für die künstliche Befruchtung einer unfruchtbaren Frau in einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 188/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen für ein Logistikzentrum als Betriebsstätte i.R.d. …
- LAG Berlin-Brandenburg, 29.01.2020 - 4 Sa 1456/19
Stichtagsklausel - Prämie - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
- FG Münster, 21.03.2018 - 9 K 3187/16
Bankenabgabe: Verfassungs- und Unionsrechtmäßigkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 2 A 892/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2015 - 2 A 2583/14
Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkstaatsvertrages sowie Qualifizierung als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - 2 A 96/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 2082/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ernennung zum Richter des …
- VG Karlsruhe, 16.10.2019 - 5 K 6914/17
Gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden - Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
- BVerfG, 22.08.2018 - 2 BvC 1/18
Verwerfung eines gegen mehrere Bundesverfassungsrichter gerichteten, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 808/15
Verfassungsmäßgikeit des Rundfunkbeitrags im Hinblick auf einen Verstoß gegen …
- VG Freiburg, 02.04.2014 - 2 K 1446/13
Bestehen eines Rundfunkbeitragsverhältnisses
- BFH, 16.07.2011 - III B 217/10
Beschwerde gegen Verfahrensaussetzung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2017 - 2 A 2885/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Festsetzung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - 2 A 2886/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 A 324/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich für jede Wohnung als …
- BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 108/19
Jubiläumsgeld nach dem TVöD-AT - Beschäftigungszeit - Berücksichtigung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2016 - 2 A 2556/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen einer Sozietät als Betriebsstätte; Festsetzung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2016 - 2 A 2258/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 2243/15
Beantragung der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht; Vereinbarkeit des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 791/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2016 - 2 A 760/16
Festsetzung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Vereinbarkeit des …
- BAG, 27.03.2019 - 10 AZR 211/18
Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG2
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 2 A 3059/15
Erhebung von Rundfunkgebühren im privaten Bereich; Funktionsgerechte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - 2 A 2259/15
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im gewerblichen Bereich als Betriebsstättenbeitrag …
- FG Niedersachsen, 23.06.2015 - 13 K 225/14
Zusammenveranlagung mit einem in einem Pflegeheim lebenden Ehegatten bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2016 - 2 A 1777/15
Rundfunkbeitrag als unzulässige Beihilfe; Zweckgebundenheit des Rundfunkbeitrags; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2015 - 2 A 812/15
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2015 - 2 A 1667/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht; …
- BVerfG, 21.03.2015 - 1 BvR 2031/12
Beschränkung der Weiterbeschäftigungspflicht von Mitgliedern der Jugend- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 2 A 499/15
Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) mit höherrangigem Recht; …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 10.09.2020 - 2 K 380/19
Fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht: Konkrete oder abstrakte Auslegung der Passage …
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2015 - 14 K 6078/13
Büroraum Freiberufler Rechtsanwaltskanzlei Rundfunkbeitrag Verfassungswidrigkeit
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 3.21
Geschlechtsbezogene diskriminierende Regelung in der Satzung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.2021 - 2 S 14/20
Beihilferechtliche Höchstbetragsregelung für Behandlungen in stationären …
- BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12
Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II - …
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 2 S 3/14
Tantra-Massagen als steuerpflichtige sexuelle Vergnügungen
- ArbG Bonn, 11.05.2022 - 2 Ca 93/22
Kein Versand von Gewerkschaftsinformationen per E-Mail
- BVerfG, 08.12.2020 - 2 BvC 64/19
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose …
- OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 8 ME 90/17
Härte; Rückwirkung; Wohnsitzbeschränkung; Wohnsitzverpflichtung
- VG Minden, 31.08.2015 - 11 K 2439/14
- FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 1890/11
Anspruch einer in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person auf …
- BFH, 28.10.2021 - III R 57/20
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2021 III R 17/20 …
- BVerfG, 08.10.2021 - 2 BvC 14/20
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde sowie unzulässiger Ablehnungsgesuche und …
- LSG Thüringen, 10.01.2019 - L 2 R 760/17
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen …
- VG Minden, 05.10.2015 - 11 K 2603/14
Erhebung eines Rundfunkbeitrags nur für die Benutzung eines Radiogerätes; Zahlung …
- BFH, 21.12.2012 - III B 41/12
Lohnsteuerklassen III/V für eingetragene Lebenspartner im Wege der AdV
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 1.21
Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung
- LAG Düsseldorf, 06.11.2020 - 6 Sa 140/20
Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz
- FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09
Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
- BVerwG, 29.11.2022 - 8 CN 1.22
Keine Anknüpfung an Aufenthaltsstatus bei Regelung der Wählbarkeit in einen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - 14 A 4304/19
Vermietung von Wohnraum an "Medizintouristen" ist Zweckentfremdung!
- FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 2647/18
Feststellung des Grundbesitzwertes für ein unbebautes Grundstück
- BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19
Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - L 18 KN 89/15
Feststellung von Kindererziehungszeiten
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2022 - 2 S 1779/20
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Polkörperdiagnostik; künstliche …
- LSG Sachsen, 24.01.2019 - L 3 AS 476/17
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
- FG Köln, 25.02.2016 - 11 K 3198/14
Vorliegen der Voraussetzungen für die Anwendung des Ehegattensplittings bei …
- VG Meiningen, 20.08.2019 - 2 K 449/17
Wohngeldrechtlicher Begriff des dauerhaft Getrenntlebens
- VG Weimar, 29.04.2015 - 3 K 208/14
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 2.21
Gleichheitswidrige Regelung von Rentenanwartschaften in einer Versorgungssatzung; …
- BAG, 22.09.2021 - 7 AZR 300/20
Befristung - Ärzte in der Weiterbildung - Mindestbefristungsdauer
- BFH, 24.04.2012 - III B 180/11
Änderung der Lohnsteuerklasse eingetragener Lebenspartner - Vorläufiger …
- BVerwG, 28.06.2022 - 8 CN 4.21
Geschlechtsbezogene diskriminierende Regelung in der Satzung eines …
- BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 573/18
Gemeinsame Einrichtungen - tarifliche Regelungsmacht
- FG Baden-Württemberg, 18.09.2023 - 10 K 1459/22
Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG
- BFH, 09.06.2022 - X B 15/21
Unterhaltsleistungen an die ehemalige Lebensgefährtin und Mutter eines …
- FG Sachsen, 23.02.2016 - 3 K 502/13
Verfassungsmäßigkeit des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe; Behauptete …
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- BVerfG, 19.03.2019 - 1 BvR 1511/18
Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17
Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den …
- BFH, 06.12.2013 - III R 2/12
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Klägerseitige …
- LAG Hamburg, 22.07.2020 - 7 Sa 5/20
Nachtzuschlag - Zuschlagshöhe - Gleichbehandlung - Nachtarbeit - …
- BFH, 23.04.2012 - III B 187/11
Keine Aufhebung der Vollziehung bei abgelehnter Zusammenveranlagung von Partnern …
- LG Karlsruhe, 18.12.2015 - 11 S 49/15
Beschlussanfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen: Pflicht zur Installation …
- BVerwG, 20.04.2023 - 2 C 1.22
Einstellungshöchstaltersgrenze für Beamte in Bremen
- FG Hamburg, 20.11.2020 - 3 K 57/20
Zweitwohnungsteuer für eine Nebenwohnung für den Umgang mit den getrenntlebenden …
- VerfGH Baden-Württemberg, 20.03.2017 - 1 VB 21/17
Begründung eines Ablehnungsgesuchs ohne das Hinzutreten besonderer Umstände; …
- BSG, 08.02.2023 - B 5 LW 1/21 R
Verzinsung einer Regelaltersrente bei Rentennachzahlung nach Gesetzesänderung; …
- BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 26/15 R
Kassenärztliche Vereinigung - Laborleistungen - Ausschluss der Abrechnung von …
- BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvC 40/19
Ablehnungsgesuch gegen die Richter Voßkuhle, Hermanns, Müller und Kessal-Wulf …
- LSG Hessen, 09.02.2017 - L 1 KR 465/16
Krankenversicherung
- FG Münster, 16.09.2014 - 9 K 1600/12
Feststellung der Endbestände nach § 36 Abs. 7 KStG
- BFH, 20.02.2012 - III B 207/11
Beschwerde gegen Verfahrensaussetzung
- FG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - 3 V 3699/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der …
- FG Nürnberg, 16.08.2011 - 3 V 868/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von eingetragenen …
- BFH, 08.06.2011 - III B 210/10
Vorläufiger Rechtsschutz bei Ablehnung der Änderung der Steuerklasse auf der …
- BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 15/19
Feuerwehr - Arbeitszeitreduzierung - Feiertag - Gleichbehandlung
- BVerfG, 22.04.2020 - 1 BvR 635/20
Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und Verfassungsbeschwerde nicht …
- VG München, 17.11.2017 - M 12 K 17.2797
Wohnsitznahmeverpflichtung für international Schutzberechtigte
- FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 V 4/12
Zum Rechtsschutz im Fall der Ablehnung eines Antrags auf Änderung der …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 4 V 1910/11
Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerklassen III und V für Lebenspartner - …
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der …
- FG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 K 380/09
Gemeinsame Veranlagung zur Einkommensteuer aufgrund eingetragener …
- BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
Unzulässiges Ablehnungsgesuch und mangels substantiierter Darlegung möglicher …
- VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 111/16
- OLG München, 19.05.2014 - 31 Wx 130/14
Name des Kindes: Eintragung des aus den Geburtsnamen der Eltern gebildeten …
- BVerfG, 27.01.2022 - 1 BvR 2635/21
Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme einer nicht hinreichend …
- BVerfG, 26.03.2021 - 2 BvC 55/19
Ablehnungsgesuch gegen den Richter Müller offensichtlich unzulässig und …
- LAG Hamburg, 18.06.2020 - 1 Sa 6/20
Gleichbehandlung - Nachtarbeitszuschlag - Nachtschichtzuschlag - Sachlicher Grund
- OLG Düsseldorf, 16.07.2019 - 23 U 180/18
Haftung eines Steuerberaters
- BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21
Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche und Nichtannahme einer …
- BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller und weitere …
- VG München, 31.03.2020 - M 26 E 20.1343
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Öffnung des E-Zigaretten-Geschäftes
- BVerfG, 07.07.2017 - 1 BvR 805/17
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Beitragserhebung auf …
- OLG Naumburg, 03.03.2016 - 4 U 36/15
Steuerberaterhaftung: Hinweispflicht des Steuerberaters bei möglicher mangelnder …
- LAG Düsseldorf, 02.11.2021 - 14 Sa 299/21
Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit; Gleichbehandlung; Zuschlagshöhe; …
- FG Sachsen, 09.11.2020 - 1 K 1869/18
Verfassungsmäßigkeit der Steuergesetze betreffend die Kinderfreibeträge und die …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - VerfGH 44/19
Ablehnungsgesuch im Individualverfassungsbeschwerdeverfahren
- BVerfG, 14.06.2017 - 1 BvR 2428/16
Ablehnungsantrag und Verfassungsbeschwerde erfolglos
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - L 11 KR 547/21
Festsetzung der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und …
- LAG Düsseldorf, 31.07.2020 - 6 Sa 49/20
Nachtarbeitszuschlag - Differenzierung zwischen Schichtarbeit und sonstiger …
- BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 406/18
Aufrechnung - Garantiebetrag einer tariflichen Erfolgsbeteiligung - …
- BVerfG, 16.11.2017 - 1 BvR 672/17
Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung …
- FG Düsseldorf, 27.10.2011 - 14 K 2269/11
Anspruch von Lebenspartnern auf Einreihung in eine Eheleuten gleiche …
- FG Hamburg, 25.07.2011 - 6 V 50/11
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Keine einstweilige Anordnung wegen …
- LAG Düsseldorf, 27.07.2021 - 8 Sa 64/21
Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz bei unterschiedlich hohen Zuschlägen für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2021 - 14 A 1131/18
Es ist unter Gleichheitsgesichtspunkten zulässig, den Bau von Mietwohnungen, die …
- BVerfG, 03.06.2019 - 1 BvR 640/19
Ablehnung eines Richters an der Mitwirkung wegen Besorgnis der Befangenheit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2018 - L 4 R 38/17
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- LSG Sachsen, 23.03.2017 - L 3 AL 282/15
Keine Anrechnung von Elternunterhalt nur in Höhe des zivilrechtlichen Anspruches …
- LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 3/20
Nachtzuschlag - Zuschlagshöhe - Gleichbehandlung - Nachtarbeit - …
- VG Dresden, 07.12.2016 - 1 K 3922/14
Kinderhort - Erstattung des Elternbeitrags wegen Streiks
- BVerfG, 20.01.2022 - 1 BvR 2604/21
Verwerfung von offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme …
- LSG Baden-Württemberg, 23.04.2021 - L 4 KR 1627/19
Krankenversicherung - Kostenerstattung - deutscher Rentner mit Wohnsitz in …
- LAG Düsseldorf, 17.09.2020 - 13 Sa 291/20
Tariflicher Nachtarbeitszuschlag
- LAG Hamburg, 18.06.2020 - 1 Sa 10/20
Gleichbehandlung - Nachtarbeitszuschlag - Nachtschichtzuschlag - Sachlicher Grund
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4324/13
Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)
- BFH, 11.12.2012 - III B 89/12
Ablehnung der Änderung der Lohnsteuerklasse eingetragener Lebenspartner und …
- BVerfG, 09.03.2022 - 1 BvR 125/22
Verwerfung von Ablehnungsgesuchen als unzulässig und Nichtannahme der …
- LAG Düsseldorf, 02.11.2021 - 14 Sa 72/21
Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit; Gleichbehandlung; Zuschlagshöhe; …
- LAG Hamburg, 15.07.2020 - 7 Sa 50/20
Nachtzuschlag - Zuschlagshöhe - Gleichbehandlung - Nachtarbeit - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - 9 A 4.11
Normenkontrolle der Zweitwohnungssteuersatzungen der Gemeinde Beetzsee
- BFH, 23.04.2012 - III B 183/11
Statthaftigkeit eines Antrags auf Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung - Zum …
- FG Niedersachsen, 22.12.2022 - 7 K 105/18
Umwandlung zu Buchwerten
- BFH, 14.12.2007 - III B 25/07
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung: Zusammenveranlagung für …
- VGH Baden-Württemberg, 30.12.2021 - 2 S 2528/20
Erstattung von Fahrtkosten mit einem privaten Kraftfahrzeug auch anlässlich einer …
- FG Thüringen, 23.11.2021 - 3 K 799/18
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten nur durch den Träger der …
- VGH Hessen, 19.11.2020 - 8 B 2684/20
Fitnessstudios in Hessen bleiben weiterhin geschlossen
- BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 80/19
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich …
- VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.546
Verpflichtung zur Zahlung eines Kurbeitrags bei Zweitwohnung
- VG Düsseldorf, 18.09.2015 - 13 K 6864/14
Witwergeld; eingetragene Lebenspartnerschaft ; nach Zurruhesetzung und Erreichen …
- OVG Sachsen, 09.05.2014 - 1 C 12/12
Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Berufsfreiheit, allgemeiner Gleichheitssatz, …
- BVerfG, 22.11.2022 - 1 BvQ 81/22
Erfolgloser Eilantrag mangels ausreichender Begründung und offensichtlich …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 7 Sa 69/20
Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - …
- LAG Düsseldorf, 17.09.2020 - 13 Sa 292/20
Tarifliche Zuschlagsregelung für Nachtarbeit kein Verstoß gegen Grundsatz der …
- BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 2/19 B
Mengensteuerung durch Regelleistungsvolumen
- VG Frankfurt/Main, 09.10.2019 - 6 K 595/18
Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe
- ArbG Hamburg, 20.11.2018 - 14 Ca 336/15
Vorlage an das BVerfG - Nichtgewährung eines Zuschlags für rentenferne …
- LSG Bayern, 11.05.2015 - L 15 SF 383/13
Selbstentscheidung des abgelehnten Richters über einen unzulässigen oder …
- OLG Hamburg, 07.12.2023 - 5 Ws 97/23
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 2477/19
Trennungsgeld für Soldaten, dessen persönliche Verhältnisse eine atypische …
- VG Minden, 22.07.2022 - 1 K 1689/20
Brandschutz Brandschutzkonzept Erfahrung, praktische Sachkunde Sachverständige, …
- BVerfG, 23.09.2021 - 2 BvR 967/21
Nichtannahmebeschluss: Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere …
- FG Münster, 27.08.2020 - 5 K 3940/18
Einkommensteuer - Zur Verfassungsmäßigkeit der Abzugs- und Rücktragsbeschränkung …
- FG Köln, 03.12.2014 - 13 K 2004/11
Verfassungsmäßigkeit der neuen Umgliederungsvorschriften
- BVerfG, 15.12.2022 - 2 BvR 2194/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 104/20
Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs
- BVerfG, 22.03.2018 - 1 BvR 501/18
Unzulässiger Antrag auf Richterablehnung
- FG Düsseldorf, 06.03.2017 - 9 K 2057/16
Betragserhöhende Berücksichtigung der Kinder der im gemeinsamen Haushalt lebenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - 4 A 427/16
Rechtsmissbräuchlichkeit des Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis …
- BVerfG, 27.04.2016 - 2 BvC 36/14
Ablehnungsgesuch gegen BVRin Hermanns und BVR Müller wegen der Mitwirkung am …
- FG Hessen, 16.12.2013 - 10 K 1041/08
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsbeschränkung des § 22 Nr. 3 Satz 3 EStG
- BFH, 17.07.2013 - III B 30/13
Vorläufiger Rechtschutz gegen die Ablehnung der Änderung der Lohnsteuerklasse …
- FG Köln, 07.12.2011 - 4 V 2831/11
Vorläufige Gewährung des Faktorverfahrens für Ehegatten und der Steuerklassse IV …
- BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvR 2236/21
Verwerfung von offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme …
- VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.848
Verhältnismäßigkeit von coronabedingten Betriebsschließungen im Gastronomie- und …
- OVG Niedersachsen, 27.05.2015 - 9 LA 268/13
Abgabengerechtigkeit; Bagatellabgabe; Berater; Gleichheitssatz; Notar; …
- VGH Hessen, 30.11.2020 - 8 B 2681/20
- BVerfG, 27.07.2018 - 1 BvQ 73/17
Erfolgloses Ablehnungsgesuch und Verwerfung eines Widerspruchs
- BVerfG, 03.08.2017 - 1 BvR 1126/17
Unzulässige Ablehnungsgesuche gegen den Vizepräsidenten Kirchhof und den Richter …
- LSG Sachsen, 15.01.2015 - L 3 AL 30/13
Arbeitslosengeld; keine Anrechnung von Zeiten der Erziehung eines Kindes ab …
- LSG Sachsen, 30.04.2014 - L 3 AL 181/13
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfassungsmäßigkeit der Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde und offensichtlich unzulässiges …
- VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
Regelung zur Einschränkung der Innen- und Außengastronomie sowie von …
- LAG Düsseldorf, 17.03.2021 - 4 Sa 400/20
Nachtarbeit; Nachtschichtarbeit; Zuschlag; Süßwarenindustrie
- LAG Hamm, 15.07.2020 - 6 Sa 176/20
- ArbG Köln, 09.01.2020 - 11 Ca 5999/19
Nachtschichtzuschläge in der Getränkeindustrie
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
Aufhebung von Kindererziehungszeiten in einem Vormerkungsbescheid
- VG Freiburg, 30.03.2017 - A 3 K 2180/16
Kein Abschiebungsverbot für männlichen Homosexuellen aus Bosnien-Herzegowina; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2014 - 13 A 1421/13
Gestaltungsspielraum der Hochschule bei der Ausfüllung des verbindlichen …
- FG Bremen, 13.02.2012 - 1 V 113/11
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Lohnsteuerklassenkombination III/V …
- FG Münster, 16.01.2012 - 6 V 4218/11
Im Zweifel für den Steuerzahler - jedenfalls vorläufig!
- BVerfG, 27.06.2022 - 2 BvR 1000/22
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde
- BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 124/22
Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen …
- VerfG Brandenburg, 16.04.2021 - VfGBbg 71/18
Verfassungsbeschwerde begründet; Gesetz; Stiftung; Stiftungsgesetz; Stiftungsrat; …
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2299/20
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung und Verwerfung eines offensichtlich …
- BVerfG, 02.11.2020 - 1 BvQ 114/20
Ablehnungsgesuch und Eilantrag erfolglos
- BVerfG, 26.03.2019 - 1 BvR 1608/18
Ablehnungsgesuch gegen Richter, die der zur Entscheidung berufenen Kammer nicht …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 10 VE 4/16
Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach dem BVG; Verfassungsmäßigkeit der …
- BFH - III R 103/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2023 - 4 A 1130/22
Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung
- BVerfG, 10.06.2021 - 2 BvC 61/19
Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und Wahlprüfungsbeschwerde erfolglos
- LAG Hamm, 20.04.2021 - 6 Sa 969/20
Ungleichbehandlung von Dauernachtarbeitern und Nachtarbeitern in Wechselschicht; …
- VGH Bayern, 30.03.2021 - 20 NE 21.480
Schließung der Gastronomie und touristisches Beherbergungsverbot wegen …
- VG München, 29.01.2021 - M 13 S 21.442
Coronabedingte Beschränkung einer Versammlung
- BVerfG, 23.11.2020 - 1 BvR 2518/20
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs …
- VGH Bayern, 29.10.2015 - 4 ZB 15.830
Ausnahme von der Zweitwohnungsteuer für Wohnung im gleichen Gebäude wie die …
- VG Potsdam, 10.06.2015 - 8 K 1288/12
Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)
- BVerfG, 23.09.2021 - 2 BvR 4/21
Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- BVerfG, 26.05.2021 - 1 BvR 979/21
Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs und Nichtannahme …
- BVerfG, 19.06.2020 - 1 BvQ 54/20
Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2018 - 9 A 50/16
Erhebung von Gebühren für die Arzneimittelzulassung gegenüber dem Veranlasser …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2023 - 4 A 1439/22
Veröffentlichung von amtlichen Informationen i.R.e. weitergehenden …
- BVerfG, 15.12.2022 - 2 BvR 822/21
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 12.08.2022 - 1 BvQ 54/22
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig und Ablehnung eines …
- BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 131/22
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 161/22
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- ArbG Krefeld, 17.12.2020 - 1 Ca 1250/20
Nachtarbeitszuschlag, Schichtarbeit, Gleichbehandlung, Zuschlagshöhe, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2013 - 13 B 867/13
Begründetheit der Beschwerden gegen die Ablehnung von Anträge auf vorläufige …
- BFH - III R 11/05
- BVerfG, 23.02.2022 - 1 BvR 132/22
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- VG Hamburg, 22.04.2021 - 21 E 1813/21
Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte vorübergehende Schließung eines …
- VG Hamburg, 23.03.2021 - 5 E 828/21
Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin eines Elektrofachmarktes gegen das aus der …
- ArbG Würzburg, 13.05.2020 - 1 Ca 1333/19
Arbeitnehmer, Tarifvertrag, Nachtarbeit, Manteltarifvertrag, Arbeitgeber, …
- BVerfG, 15.04.2020 - 2 BvC 30/18
Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und Wahlprüfungsbeschwerde verworfen
- ArbG Köln, 09.01.2020 - 11 Ca 6000/19
Nachtschichtzuschläge in der Getränkeindustrie
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 09.08.2019 - VGH B 15/19
Unstatthafte Erinnerung gegen Entscheidung über Auferlegung einer …
- LSG Sachsen, 21.04.2016 - L 3 AS 723/14
Analogie; Auslegung; Grundsicherung für Arbeitssuchende; …
- BVerfG, 11.03.2022 - 1 BvR 133/22
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - VerfGH 149/21
Begründete Selbstablehnung eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs
- ArbG Krefeld, 11.03.2021 - 4 Ca 1249/20
Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit, Gleichbehandlung, Zuschlagshöhe …
- LAG Düsseldorf, 15.09.2020 - 8 Sa 251/20
Nachtarbeitszuschlag - Differenzierung zwischen Schichtarbeit und sonstiger …
- ArbG Aachen, 25.06.2020 - 1 Ca 484/20
Nachtzuschläge in der Süßwarendindustrie
- OVG Hamburg, 12.05.2020 - 1 Bf 78/18
Ausschluss der an der Nordsee beheimateten Krabbenfischereibetriebe vom …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - L 11 KR 213/19
- BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich …
- FG Sachsen, 09.05.2012 - 3 V 1829/11
Wahl der Lohnsteuerklasse bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
- VGH Bayern, 12.04.2021 - 20 NE 21.462
Normenkontrolleilantrag gegen coronabedingte Einschränkung des Hotelbetriebs
- LAG Hamm, 30.09.2020 - 3 Sa 201/20
Rechtmäßige Differenzierung im Manteltarifvertrag zwischen regelmäßiger …
- LAG Düsseldorf, 15.09.2020 - 8 Sa 252/20
Nachtarbeitszuschlag - Differenzierung zwischen Schichtarbeit und sonstiger …
- LAG Hamburg, 04.09.2020 - 7 Sa 23/20
Nachtzuschlag - Zuschlagshöhe - Gleichbehandlung - Nachtarbeit - …
- VG Freiburg, 27.04.2017 - A 3 K 2180/16
Keine Abschiebung bei bevorstehender Begründung einer Lebenspartnerschaft
- BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 20/14 B
- LAG Nürnberg, 22.03.2023 - 7 Sa 366/20
Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 7 Sa 75/20
Anforderungen an eine Berufungsbegründung - unzureichende Auseinandersetzung mit …
- LAG Hamm, 30.09.2020 - 3 Sa 179/20
Rechtmäßigkeit der Differenzierung zwischen regelmäßiger Nachtarbeit und …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2020 - L 2 EG 1/20
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2020 - 1 N 32.19
Vereinbarkeit der Festlegung des Mindestjahresbeitrags zur …
- VG Frankfurt/Main, 09.10.2019 - 6 K 605/18
Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2014 - 13 D 112/14
Ablehnung der Richter wegen des Zweifels an der Unvoreingenommenheit; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 2 LW 8/13
Anspruch des hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartners auf Zuschlag bei …
- BFH - III R 12/05
- FG Nürnberg, 18.05.2022 - 3 K 301/19
Gewinnzuschlag und Zinsen
- VGH Bayern, 22.02.2021 - 20 NE 21.395
Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot von Präsenzunterricht für außerschulische …
- LAG Hamm, 15.07.2020 - 6 Sa 178/20
Rechtmäßigkeit der Unterscheidung zwischen regelmäßiger Nachtarbeit und …
- VG Frankfurt/Main, 08.07.2019 - 11 K 4624/18
Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt
- VG Stuttgart, 31.10.2018 - 7 K 3215/18
Kommunalrecht: Einspruch gegen Bürgermeisterwahl wegen Formfehlers; Die Frage …
- BSG, 17.06.2014 - B 13 R 75/14 B
- FG Düsseldorf, 06.12.2011 - 9 K 4599/10
Keine Gleichbehandlung von "fiscale partners" und Ehegatten
- BFH - III R 13/05
- VG Leipzig, 27.04.2017 - 3 K 2057/16
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2017 - L 11 KR 3187/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2014 - 13 A 1532/13
Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit i.R.d. Zulassung eines …
- SG Braunschweig, 15.07.2013 - S 5 LW 4/10
Anspruch des Lebenspartners eines verstorbenen Versicherten auf …
- FG Sachsen, 13.06.2023 - 2 K 209/23
Frage nach der gemeinsamen oder getrennten Veranlagung
- LAG Nürnberg, 22.03.2023 - 7 Sa 239 20
Tarifliche Festlegung unterschiedlich hoher Nachtarbeitszuschläge bei …
- LAG Nürnberg, 22.03.2023 - 7 Sa 239/20
Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Nachtarbeit - Nachtschichtarbeit
- VG Düsseldorf, 03.02.2021 - 27 K 4325/18
- FG Hamburg, 29.02.2012 - 5 V 5/12
Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher …
- ArbG Cottbus, 22.04.2021 - 3 Ca 876/20
Die Tarifvertragsparteien können die Zahlung einer tariflichen Überzeitzulage bei …
- ArbG Würzburg, 06.08.2020 - 6 Ca 1431/19
Unregelmäßige Nachtarbeit, Nachtarbeitszuschläge, Nachtarbeitnehmer, …
- ArbG Würzburg, 06.08.2020 - 6 Ca 1435/19
Unregelmäßige Nachtarbeit, Nachtarbeitszuschläge, Nachtarbeitnehmer, …
- ArbG Würzburg, 06.08.2020 - 6 Ca 1426/19
Arbeitnehmer, Tarifvertrag, Nachtarbeit, Tarifvertragsparteien, Arbeitgeber, …
- ArbG Arnsberg, 11.11.2019 - 2 Ca 506/19
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge in der Süßwarenindustrie
- FG München, 02.10.2012 - 8 V 3233/11
Steuerklassenwahl für eingetragene Lebenspartner
- BVerfG, 07.09.2021 - 2 BvR 729/21
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig und Nichtannahme einer …
- BVerfG, 09.07.2020 - 2 BvC 19/18
Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten des …
- LG Wuppertal, 12.10.2018 - 3 O 417/16
- FG Bremen, 11.11.2015 - 1 K 97/15
Keine Zusammenveranlagung und kein Splittingtarif für nicht verheiratete Eltern …
- OVG Niedersachsen, 18.08.2015 - 9 LA 307/14
Ehegatten; Gleichheitssatz; Jahreskurbeitrag; Lebensgemeinschaft, eheähnliche; …
- VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.2190
Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Jahrespauschalkurbeitrags
- FG Sachsen-Anhalt, 06.04.2011 - 1 V 146/11
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen Ausschlusses der Zusammenveranlagung bei …
- VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.564
Kommunalabgabenrecht: Satzungsbestimmungen, wonach nicht nur …
- VG München, 03.03.2016 - M 10 K 15.1340
Erhebung eines pauschalen Kurbeitrags von einem Zweitwohnungsinhaber und seinen …
- VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.719
Rechtswidrigkeit eines Kurbeitragsbescheides wegen fehlender Gleichstellung von …
- VG Hamburg, 17.06.2022 - 8 K 3756/18
Zur Übernahme von Führungsfunktionen in der Freiwilligen Feuerwehr durch einen …
- VG Saarlouis, 04.02.2016 - 6 L 2006/15
Untersagung der Abschiebung eines Ausländers im Hinblick auf die bevorstehende …
- VG München, 07.05.2015 - M 10 K 14.739
Pauschalkurbeitrag bei einer Zweitwohnung